§ 1 – Befugnisse von Dienstbehörden

DTAGBEFUGANO_2019 · Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG

(1)Die Befugnisse einer Dienstbehörde unmittelbar unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG nimmt der Betrieb Civil Servants Services wahr.
(2)Die Befugnisse einer Dienstbehörde unterhalb des Betriebs Civil Servants Services nimmt die Abteilung Sovereign Civil Servants Services wahr.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 DTAGBEFUGANO_2019 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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