Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses
EAMIV · 8 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen
- § 3Mindestanforderungen an die Darstellung der Informationen in elektronischen Programmen
- § 4Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses
- § 5Datenschutz und Datensicherheit
- § 6Datenformate der maschinenlesbaren Form
- § 7Inkrafttreten
Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.