§ 9 – Abtretungsverbot und Verbot der Schuld- und Vertragsübernahme

EEMD-ZVANL_I · Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen

Der Anbieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Mauterhebers Rechte aus dieser Vereinbarung an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Dies gilt auch für die schuldenbefreiende Übernahme von Verpflichtungen des Anbieters aus dieser Vereinbarung durch Dritte sowie eine vollständige Übernahme dieser Vereinbarung des Anbieters durch Dritte. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Mauterhebers.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 9 EEMD-ZVANL_I und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 9 EEMD-ZVANL_I direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.