Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
EGGENTDURCHFG · 11 Normen
- § 1Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- § 2Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- § 3Beteiligung anderer Behörden des Bundes
- § 3aVoraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
- § 3bNachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
- § 4Überwachung
- § 5Mitwirkung von Zollstellen
- § 5aErlass von Rechtsverordnungen
- § 6Strafvorschriften
- § 7Bußgeldvorschriften
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