Anhang 1 – zu Anlage 1

EGRECHT_BLV · Verordnung zur Überleitung des Rechts der Europäischen Gemeinschaften auf das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet

§ 1 (1) Die Liefermengen von Kuhmilch für landwirtschaftliche Unternehmen sind durch die zuständigen Verwaltungsbehörden der Kreise für den Zeitraum vom 1. Juli 1990 bis 31. März 1991 auf der Grundlage der in der Anlage angegebenen Mengen festzulegen und den landwirtschaftlichen Unternehmen schriftlich mitzuteilen. Die Mitwirkung der Verbände der Erzeuger und der Verarbeitungsindustrie ist dabei zu gewährleisten. Die Molkereien sind verpflichtet, für jeden Milcherzeuger den Referenzfettgehalt zu berechnen. Der Referenzfettgehalt entspricht dem durchschnittlich gewogenen Fettgehalt der im Kalenderjahr 1989 gelieferten Milch des jeweiligen Milcherzeugers. Für Kuhmilchlieferungen über die für den Zeitraum vom 1. Juli 1990 bis 31. März 1991 festgelegte Anlieferungsmenge hinaus, ist von der Molkerei eine Abgabe in Höhe von 45 DM je 100 kg Milch einzubehalten und an die zuständige Finanzverwaltung abzuführen. Durch die Molkereien ist zu sichern, daß diese Abgabe ab Zeitpunkt der Überschreitung der Liefermenge einbehalten und abgeführt wird.
(2)Liefert der Milcherzeuger gleichzeitig an mehrere Käufer, bestimmt er einen Käufer in der Deutschen Demokratischen Republik, der für ihn die nach dieser Anordnung obliegenden Aufgaben hinsichtlich der Abgabenabrechnung wahrnehmen soll.
(3)Liefert der Milcherzeuger ausschließlich an einen Käufer in der Bundesrepublik Deutschland, hat er sicherzustellen, daß dieser Käufer für ihn die nach dieser Anordnung obliegenden Aufgaben hinsichtlich der Abgabenabrechnung wahrnimmt.
(4)Der Milcherzeuger ist verpflichtet, dem Käufer, der die Abgabenabrechnung wahrnehmen soll, alle notwendigen Informationen für diese Abrechnung unverzüglich mitzuteilen. § 2 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
(2)Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 25. Juni 1990 über die Mindestauszahlungspreise für ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse (unveröffentlicht) außer Kraft. Berlin den 22. August 1990
Staatssekretär im Ministerium für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft Dr. Schwarze
Anlieferungsmengen für Kuhmilch für den Zeitraum vom 1. Juli 1990 bis 31. März 1991
Bezirk
Milchmenge in kt
Berlin
7,5
Cottbus
317
Dresden
513
Erfurt
374
Frankfurt
250
Gera
267
Halle
381
Chemnitz
507
Leipzig
363
Magdeburg
494
Neubrandenburg
448
Potsdam
467
Rostock
392
Schwerin
446
Suhl
138,5
DDR gesamt
5.365

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