Art. 1

EHEFZEUGN_BKG · Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. September 1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen von München vom 5. September 1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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