Verordnung über die Benennung und Einrichtung der nationalen Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen
EJTANV · 9 Normen
- § 1Nationale Anlaufstelle für Terrorismusfragen
- § 2Verarbeitung der durch den Generalbundesanwalt erhobenen Informationen
- § 3Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften der Länder und deren Prüfung
- § 4Befugnisse des Generalbundesanwalts in seiner Eigenschaft als nationale Anlaufstelle, Zweckbindung
- § 5Schutz personenbezogener Informationen
- § 6Aufsicht
- § 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Benennung und Einrichtung der nationalen Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.