Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle
ENDLSIANFV · 22 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Bewertungszeitraum; Entwicklungen des Endlagersystems
- § 4Sicherer Einschluss der radioaktiven Abfälle
- § 5Integrität und Robustheit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs als wesentlicher Barriere
- § 6Integrität und Robustheit der technischen und geotechnischen Barrieren als wesentliche Barrieren
- § 7Dosiswerte im Bewertungszeitraum
- § 8Ausschluss sich selbst tragender Kettenreaktionen
- § 9Erkundung des Endlagerstandortes
- § 10Sicherheitskonzept
- § 11Auslegung des Endlagers
- § 12Optimierung des Endlagersystems
- § 13Rückholbarkeit eingelagerter Endlagergebinde
- § 14Ermöglichung einer Bergung eingelagerter Endlagergebinde
- § 15Errichtung des Endlagers
- § 16Probebetrieb des Endlagers
- § 17Sicherheit während der Errichtung, des Betriebs und der Stilllegung des Endlagers; Anlagenzustände
- § 18Einlagerung von radioaktiven Abfällen
- § 19Stilllegung des Endlagers
- § 20Überwachung des Endlagers und seiner Umgebung
- § 21Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am selben Standort
Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.