§ 17 – Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung

ENVKG_2012 · Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen

(1)Der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat im Anschluss an die Feuerstättenschau nach § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes auf jedem Heizgerät nach § 1 Absatz 2 ein Etikett nach dem Muster in Anlage 1 oder 2 anzubringen, wobei die Vorgaben nach § 18 Absatz 1 zu berücksichtigen sind. Dabei sind im Rahmen eines ersten Überprüfungszyklus der Feuerstättenschau die Heizgeräte mit einem Baujahr bis einschließlich 1994 und in einem zweiten Überprüfungszyklus die Heizgeräte mit einem Baujahr bis einschließlich 2008 zu etikettieren. Danach sind die Heizgeräte zu etikettieren, die bei der Feuerstättenschau bezogen auf das Baujahr mindestens 15 Jahre alt sind. Ist ein Heizgerät bereits etikettiert worden, so entfällt die Pflicht nach Satz 1. Sie entfällt auch dann, wenn das Etikett in einem weiteren Überprüfungszyklus nicht mehr vorhanden ist. Die sich aus dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) ergebenden Pflichten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bleiben von der Verpflichtung nach Satz 1 unberührt.
(2)Hat ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ein Etikett nach Absatz 1 angebracht, so darf er innerhalb eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten nach Anbringen des Etiketts mit dem jeweiligen Eigentümer des Heizgerätes keine Gespräche über den Verkauf eines neuen Heizgerätes führen oder ihm ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
(3)Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nach Absatz 1 erhält vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine angemessene Aufwandsentschädigung für 1.das Anbringen des Etiketts an dem Heizgerät,
2.die Übergabe der geeigneten Informationsbroschüre und
3.die Information des Eigentümers oder des Mieters über die Energieeffizienz des Heizgerätes.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 17 ENVKG_2012 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 17 ENVKG_2012 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.