§ 48 – Konzessionsabgaben
ENWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 09.10.2024 – 9 B 5/24ECLI:DE:BVerwG:2024:091024B9B5.24.0
- BVerwG, Beschl. v. 21.07.2020 – 9 B 18/19, 9 B 18/19 (9 C 4/20)ECLI:DE:BVerwG:2020:210720B9B18.19.0
- BFH, Urt. v. 14.03.2012 – XI R 8/10
NV: Errichtet eine Gemeinde eine Stromleitung zur Förderung eines in der Gemeinde ansässigen Gewerbebetriebs und zur weiteren elektrischen Erschließung des Gemeindegebiets, die einem Energieversorger unentgeltlich überlassen wird, hat sie hieraus keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug .
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