§ 1 – Näherer Bereich

ERREICHBV · Verordnung zur Regelung weiterer Voraussetzungen der Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

(1)Dienststelle im Sinne des § 7b Absatz 1 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist die für die Eingliederung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zuständige Dienststelle des örtlich zuständigen Jobcenters.
(2)Die Möglichkeit, die Dienststelle nach Absatz 1 in einer angemessenen Zeitspanne und ohne unzumutbaren oder die Eigenleistungsfähigkeit übersteigenden Aufwand aufzusuchen, ist gegeben, wenn die einfache Wegstrecke zur zuständigen Dienststelle in höchstens zweieinhalb Stunden bewältigt werden kann. Sind in einer Region aufgrund örtlicher Gegebenheiten längere Wegezeiten erforderlich, so wird im Einzelfall eine entsprechend längere Zeitspanne als angemessen anerkannt. Der Bereich im grenznahen Ausland, der nach § 7b Absatz 1 Satz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zum näheren Bereich zählt, ist der Bereich, der sich von der Grenze der Bundesrepublik Deutschland in einer Tiefe von 30 Kilometern in das ausländische Hoheitsgebiet erstreckt.
(3)Absatz 2 gilt entsprechend für die Erreichbarkeit eines möglichen Arbeitsorts oder des Ortes, an dem die Integrationsmaßnahme durchgeführt wird.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 ERREICHBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 1 ERREICHBV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.