§ 14c – Freiwilligendienst
ERSDIG · Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Beschl. v. 31.03.2014 – III B 147/13
1. NV: Für ein über 25 Jahre altes Kind ist kein Kindergeld zu gewähren, auch wenn es anstelle des Zivildienstes ein sog. freiwilliges soziales Jahr geleistet hat . 2. NV: Die in § 32 Abs. 5 EStG aufgeführten Verlängerungstatbestände sind abschließend. Eine analoge Anwendung scheidet mangels planwidriger Regelungslücke aus .
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