§ 25 – Übertragung einer Marke, Warenzeichenverbände
ERSTRG · Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten
(1)Eine vor dem 1. Mai 1992 vorgenommene Übertragung der sich aus einer Marke oder Markenanmeldung, die nach § 4 erstreckt worden ist, ergebenden Rechte ist abweichend von § 17 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Warenkennzeichen vom 30. November 1984 (GBl. I Nr. 33 S. 397), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 40 S. 571) geändert worden ist, auch ohne entsprechende Eintragung in Register wirksam.
(2)Die Löschung eines nach § 1 erstreckten Verbandszeichens oder einer nach § 4 erstreckten Kollektivmarke oder die Versagung der Eintragung eines solchen Zeichens kann nicht darauf gestützt werden, daß der Verband, für den das Zeichen eingetragen oder angemeldet ist, nicht rechtsfähig ist, wenn dieser am 1. Mai 1992 in das Verbandsregister nach § 7 des Gesetzes über Warenkennzeichen eingetragen war und er oder derjenige, dem das durch die Anmeldung oder Eintragung des Zeichens begründete Recht von dem Verband übertragen worden ist, dem Deutschen Patentamt bis zum Ablauf des 30. April 1993 nachweist, daß er die Voraussetzungen für die Anmeldung eines Verbandszeichens nach § 17 Abs. 1 oder 2 und § 18 Satz 1 des Warenzeichengesetzes erfüllt; § 20 des Warenzeichengesetzes ist insoweit nicht anzuwenden.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 25 ERSTRG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 25 ERSTRG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.