Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes
ESANMV · 14 Normen
- § 1Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen
- § 2Anforderung an ein Fachunternehmen
- § 3Anwendungsregelungen
- § 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1Wärmedämmung von Wänden
- Anlage 2Wärmedämmung von Dachflächen
- Anlage 3Wärmedämmung von Geschossdecken
- Anlage 4Erneuerung der Fenster oder Außentüren
- Anlage 5Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Anlage 6Erneuerung der Heizungsanlage
- Anlage 7Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Anlage 8Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
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