§ 5 – Prüfungsfächer

EUPAG · Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Die Eignungsprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: 1.Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
2.Markenrecht und Designrecht, jeweils einschließlich des zugehörigen Verfahrensrechts,
3.Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
4.Recht der Arbeitnehmererfindungen,
5.Wettbewerbsrecht einschließlich Kartellrecht, soweit diese Rechtsgebiete für die Ausübung des Berufs des Patentanwalts von Bedeutung sind,
6.Sortenschutzrecht und
7.Berufsrecht des Patentanwalts.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Zitierende Gerichtsentscheidungen

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 EUPAG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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