(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Kreis
Kreisfreie Stadt
Niederschriftüber die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusseszur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnissesder Wahl zum Europäischen Parlament
Datum
am
Datum
1.Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am
im Kreis/in der kreisfreien Stadt
Datum
trat heute, am nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss/Stadtwahlausschusszusammen.
Es waren erschienen:
Familienname, Vorname Wohnort Funktion
1.als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
2.als Beisitzer/in
3.als Beisitzer/in
4.als Beisitzer/in
5.als Beisitzer/in
6.als Beisitzer/in
7.als Beisitzer/in
Ferner waren zugezogen:
als Schriftführer/in sowie
und
als Hilfskräfte
Der/Die Vorsitzende eröffnete um Uhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in auf ihre Verpflichtung
zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind.
Zahl
2.Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamt Wahlniederschriften der Wahlvorstände für
Zahl
insgesamt Wahlbezirke
Zahl Zahl
(davon Wahlvorstände für allgemeine Wahlbezirke,
Zahl Zahl
Wahlvorstände für Sonderwahlbezirke,
Zahl
Wahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt)
und die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken - und Gemeinden zur Einsichtnahme vor.
2.1 Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind.
2.2 Der Kreis-/Stadtwahlausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinen Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
Der Kreis-/Stadtwahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen:
2.3 Der Kreis-/Stadtwahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschrift
nähere Bezeichnung
- des Wahlvorstandes
nähere Bezeichnung
- des Briefwahlvorstandes
vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.
2.4 Der Kreis-/Stadtwahlausschuss beschloss abweichend von den Entscheidungen
- des Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk
nähere Bezeichnung
- des Briefwahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen
nähere Bezeichnung
und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimmzettel.
Nicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken:
3.Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis für den Kreis/die kreisfreie Stadt:
Kennbuchstabe
A Wahlberechtigte
B Wähler
C Ungültige Stimmen
D Gültige Stimmen
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der
(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung) Stimmen
D 1 1.
D 2 2.
D 3 3.
D 4 4.
usw. (laut Stimmzettel)
4.Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreis-/Stadtwahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
5.Der Kreis-/Stadtwahlleiter gab das Wahlergebnis im Kreis/in der kreisfreien Stadtbekannt.
Die Sitzung war öffentlich.
Vorstehende Niederschrift wurde von dem Kreis-/Stadtwahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
Ort, Datum
Der Kreiswahlleiter Der Schriftführer
Die Beisitzer
1.2.
3.4.
5.6.
Nicht Zutreffendes bitte streichen.Streichen, wenn dies nicht erforderlich war.Kennbuchstabe nach der Zusammenstellung in Anlage 26.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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