§ 16 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

EVO_2023 · Eisenbahnverkehrs-Verordnung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Eisenbahn-Verkehrsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 1999 (BGBl. I S. 782), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1942) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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