Anlage 3 – (zu § 3 Absatz 1)

FAHRLAUSBV · Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung

(Fundstelle: BGBl.
I 2019, 1423 - 1425)
Lfd.
Nr.
Lernthemen Inhalte Unterrichtseinheiten (45 Minuten)
1 Einführung
1.1 Der Ausbildungs- und Fahrschulbetrieb Kennenlernen –
– der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule
– der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation
– der Mitarbeiter der Fahrschule
– der Organisation der Fahrschule
– der Geschäftszeiten der Fahrschule
– der Ausbildungsfahrzeuge
1.2 Der Ausbildungsfahrlehrer Kennenlernen der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbildungsfahrlehrers
1.3 Der Fahrlehreranwärter Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehreranwärters
Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegenüber
– den ihm anvertrauten Personen,
– den Fahrschülern (§ 12 FahrlG),
– den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die verantwortliche Leitung der Fahrschule bestellten Person und des Ausbildungsfahrlehrers
2 Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Prüfung
2.1 Theoretischer Unterricht
2.1.1 Vorbesprechung – Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Absatz 6 FahrschAusbO 10
– Materialien und Medien
– Lernziele des Unterrichts
2.1.2 Hospitation – Beobachten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B
2.1.3 Nachbesprechung – Auswerten der Beobachtungen der Hospitation
– Entwickeln von Strategien für die Durchführung des eigenen Theorieunterrichts
2.2 Praktischer Unterricht/praktische Prüfung
2.2.1 Vorbesprechung – Organisation und Konzeption der praktischen Ausbildung 15 davon 5 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusO
– Lernstand der Fahrschüler
– Lernziele der Fahrstunde
2.2.2 Hospitation – Beobachten der Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen
– Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen
2.2.3 Nachbesprechung – Auswerten der Beobachtungen der Hospitation
– Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahrstunden
3 Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3.1 Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3.1.1 Vorbesprechung Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs 12
Beschreiben
– der Lerngruppen
– der Ziele und Inhalte
– der Methoden und Medien
3.1.2 Durchführung Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B
3.1.3 Nachbesprechung – Auswerten des Unterrichts und der Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter
– Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse
– Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters
3.2 Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3.2.1 Vorbesprechung – Planen der Fahrstunde 16 davon 8 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO
– Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen
– Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbildungsschwerpunkte
3.2.2 Durchführung – Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern
– Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands
3.2.3 Nachbesprechung – Auswerten der Fahrstunde und Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter
– Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen
– Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters
3.3 Feststellung der theoretischen und praktischen Prüfungsreife
3.3.1 Vorbesprechung Vorlegen und Erläutern des Plans zur Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife eines Fahrschülers 8
– Kriterien und Methoden
3.3.2 Durchführung Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife des Fahrschülers
3.3.3 Nachbesprechung – Auswerten der Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife
– Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen
4 Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
4.1 Theoretischer Unterricht – Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B 18
– Reflektieren des Unterrichts
– Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
4.2 Praktischer Unterricht – Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen 120
– Reflektieren der Fahrstunden
– Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
4.3 Feststellung der Prüfungsreife – Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife 5
– Abstimmen der Entscheidung der Prüfungsreife mit dem Ausbildungsfahrlehrer
5 Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung
Durchführung – Erledigen der Formalitäten 6
– Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschülers bei der praktischen Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
– Betreuung des Fahrschülers vor und nach der praktischen Prüfung
– Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
6 Individuelle Aufteilung
Durchführung Nummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung und in Absprache zwischen Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranwärter 120
Gesamt 330

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