§ 118 – Wiederaufnahme
FAMFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 30.11.2016 – XII ZA 55/16ECLI:DE:BGH:2016:301116BXIIZA55.16.0
Zur Annahme von Mutwilligkeit einer beabsichtigten Rechtsverfolgung.
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