§ 352e – Entscheidung über Erbscheinsanträge
FAMFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-187/23 – Verfahren auf Betreiben von E. V. G.-TECLI:EU:C:2025:34
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Begriff ‚Gericht‘ – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Europäisches Nachlasszeugnis – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Art. 67 Abs. 1 – Entscheidungen der Ausstellungsbehörde – Keine Ausübung einer gerichtlichen Funktion – Unzulässigkeit
- BGH, Beschl. v. 12.05.2023 – BLw 1/22ECLI:DE:BGH:2023:120523BBLW1.22.0
Gegen den Beschluss des Landwirtschaftsgerichts, durch den die zur Erteilung eines Hoffolgezeugnisses erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet werden, ist in Niedersachsen die Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Sie wird nicht durch § 72 Abs. 1 NJG ausgeschlossen.
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