§ 3

FAVO · Verordnung zur Anpassung von Arzneimittel-Festbeträgen

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die nach § 1 angepassten und nach § 2 angeglichenen Festbeträge werden mit Wirkung vom 1. Januar 2002 angewendet; bis zu diesem Zeitpunkt werden die bisherigen Festbeträge angewendet.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 3 FAVO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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