§ 17 – Vorsitz

FFG_2025 · Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films

Den Vorsitz des Präsidiums führt die Person, die den Vorsitz des Verwaltungsrats innehat. Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 17 FFG_2025 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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