§ 1
FGLG · Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 13.06.2019 – 4 C 4/18ECLI:DE:BVerwG:2019:130619U4C4.18.0
§ 14 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG begünstigt nur die Teilnahme an solchen öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung, die vorrangig Zielen des Natur- oder Landschaftsschutzes dienen.
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