§ 2 – Gegenstand der Förderung

FILMDIGITV · Verordnung über die Förderung der erstmaligen technischen Umstellung von Filmtheatern auf digitales Filmabspiel

(1)Gegenstand der Förderung ist die erstmalige Ausrüstung eines Filmtheaters mit einer digitalen Projektionstechnik, die die Nachhaltigkeit der Investition gewährleistet. Die Investition gilt als nachhaltig, wenn die digitale Projektionstechnik objektiv geeignet erscheint, die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebs des Filmtheaters sicherzustellen.
(2)Förderfähig ist pro Leinwand ausschließlich die erstmalige technische Umrüstung auf eine 2D-Digitaltechnik. Diese umfasst den erstmaligen Erwerb eines entsprechenden Servers und Projektors sowie die Installation.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 FILMDIGITV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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