§ 2 – Art und Zahl der Filmvorhaben

FILMF_FRAV · Verordnung zur verstärkten Förderung deutsch-französischer Filmvorhaben

Gefördert werden jährlich bis zu sechs Filmvorhaben. Die Anzahl der im Jahr geförderten Filmvorhaben mit deutscher und mit französischer Mehrheitsbeteiligung muß gleich sein. Dabei wird für jede Seite je ein Filmvorhaben pro Jahr mit Minderheitsbeteiligung wie ein Filmvorhaben mit Mehrheitsbeteiligung behandelt, wenn 1.der Regisseur des Films dem Staat der Minderheitsbeteiligung angehört und
2.die Voraussetzungen des Satzes 2 sonst nicht erfüllt werden könnten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 FILMF_FRAV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 2 FILMF_FRAV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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