Art. 12 – Bundesrückerstattungsgesetz

FIN_NDG_1967 · Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil

Das Bundesgesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstattungsgesetz - BRüG) vom 19. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 734), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz zur Einführung des Bundesrückerstattungsgesetzes im Saarland (BRüG-Saar) vom 12. Januar 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 133), gilt mit folgender Maßgabe: 1.Die Aufwendungen für die durch Geldleistungen zu erfüllenden Ansprüche nach dem Bundesrückerstattungsgesetz und für Härteleistungen nach den §§ 44 und 44a dieses Gesetzes werden für die Rechnungsjahre 1968 bis 1971 auf jeweils 200.000.000 Deutsche Mark festgesetzt.
2.Die Bundesregierung wird ermächtigt, jeweils für ein Rechnungsjahr durch Rechtsverordnung die Fälligkeit von Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz ganz oder teilweise hinauszuschieben. Dabei sollen von dem Hinausschieben der Fälligkeit ausgenommen werdenRechtsansprüche bis zu einer bestimmten Höhe,Rechtsansprüche von Berechtigten oder Härteausgleichszahlungen an Antragsteller, die ein bestimmtes Alter erreicht haben.Rechtsansprüche, deren Fälligkeit ganz oder teilweise hinausgeschoben wird, sind im folgenden Rechnungsjahr im Rahmen des nach Ziffer 1 zur Verfügung stehenden Betrages vorrangig zu befriedigen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 12 FIN_NDG_1967 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 12 FIN_NDG_1967 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.