Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
FINAUSGLG_2005 · 19 Normen
- § 1Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer
- § 2Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern
- § 3Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
- § 4Finanzkraftausgleich
- § 5Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs
- § 6Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl
- § 7Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe
- § 8Steuereinnahmen der Gemeinden
- § 9Einwohnerzahl
- § 10Bemessung der Zu- und Abschläge
- § 11Bundesergänzungszuweisungen
- § 12Feststellung der Umsatzsteueranteile
- § 13Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres
- § 14Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
- § 15Endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
- § 16Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen
- § 17Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
- § 18Berichts- und Auskunftspflichten
- § 19Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 2020
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