§ 1a – Geschäftsbereich Abwicklung

FINDASA · Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(1)Die Aufgaben der Abwicklungsbehörde im Sinne des § 3 Absatz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes werden operativ unabhängig von den laufenden Aufsichtsaufgaben der Bundesanstalt wahrgenommen. Soweit der Geschäftsbereich Abwicklung auch andere Aufgaben als die der Abwicklungsbehörde nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz wahrnimmt, erfolgt dies organisatorisch getrennt von den Abwicklungsaufgaben.
(2)Die Bundesanstalt stellt sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mit der Abwicklungstätigkeit betrauten Organisationseinheit nicht zugleich Funktionen oder Aufgaben im Rahmen der sonstigen Tätigkeiten der Bundesanstalt wahrnehmen und dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mit der Aufsichtstätigkeit betrauten Organisationseinheiten nicht zugleich Funktionen oder Aufgaben im Rahmen der Tätigkeit der Bundesanstalt als Abwicklungsbehörde wahrnehmen. Dies steht einer engen Zusammenarbeit sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt in bereichsübergreifenden oder hausweiten Arbeitsgruppen oder Projekten nicht entgegen.
(3)Standort der mit der Abwicklungstätigkeit betrauten Organisationseinheit ist Frankfurt am Main.
(4)Die Bundesanstalt stellt die enge Zusammenarbeit und den wechselseitigen Informationsaustausch zwischen dem Geschäftsbereich Abwicklung und allen übrigen Geschäftsbereichen zur wirksamen und effizienten Vorbereitung und Durchführung von Abwicklungsentscheidungen und -maßnahmen sicher. Die Bundesanstalt stellt insbesondere sicher, dass die mit der Abwicklungstätigkeit betraute Organisationseinheit Zugriff auf sämtliche Informationen hat, die den mit Aufsichtstätigkeiten betrauten Organisationseinheiten zur Verfügung stehen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1a FINDASA und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 1a FINDASA direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.