Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren
FINSV · 29 Normen
- § 1Organisation der Verbraucherschlichtungsstellen
- § 2Auswahl und Bestellung der Schlichter
- § 3Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie die Abberufung der Schlichter
- § 4Verfahrenssprache
- § 5Vertraulichkeit des Schlichtungsverfahrens
- § 6Ablehnung der Durchführung des Schlichtungsverfahrens
- § 7Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
- § 8Behandlung des Antrags
- § 9Schlichtungsvorschlag
- § 10Kosten des Verfahrens
- § 10aBescheinigung über einen erfolglosen Schlichtungsversuch
- § 11Anerkennung von privaten Schlichtungsstellen als Verbraucherschlichtungsstellen
- § 12Anforderungen an die Organisation der Schlichtungsstelle
- § 13Anforderungen an die Finanzierung der Schlichtungsstelle
- § 14Vergütung der Schlichter
- § 15Anforderungen an die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle
- § 16Anforderungen an den Antrag auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle
- § 17Änderung der Verfahrensordnung einer Verbraucherschlichtungsstelle
- § 18Mitteilung von Änderungen bei der Organisation oder Finanzierung der Verbraucherschlichtungsstelle
- § 19Widerruf der Anerkennung
- § 20Tätigkeitsbericht
- § 21Evaluationsbericht
- § 22Informationen zur Schlichtungsstelle und ihrem Verfahren
- § 23Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- § 24Abgabe und Weiterleitung bei Unzuständigkeit
- § 25Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen
- § 26Übergangsregelungen
- § 27Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.