Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin
FISCHWAUSBSTEIGNV · 5 Normen
- § 1Mindestanforderungen an die Einrichtung und an den Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte
- § 2Sonstige Vorschriften
- § 3Ausnahmeregelung
- § 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.