Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche
FK_AUSBV · 20 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 6Ausbildungsplan
- § 7Zeitpunkt
- § 8Inhalt
- § 9Prüfungsbereich
- § 10Zeitpunkt
- § 11Inhalt
- § 12Prüfungsbereiche
- § 13Prüfungsbereich „Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“
- § 14Prüfungsbereich „Produkte und Lagerhaltung“
- § 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 17Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 18Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.