Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
FLUGLSV_1 · 8 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Datenerfassung über den Flugbetrieb
- § 3Elektronische Datenerfassung und Datenübermittlung
- § 4Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen
- § 5Berechnungsverfahren für die Überprüfung von Lärmschutzbereichen
- § 6Inkrafttreten
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.