§ 2 – Bestimmung des Lärmschutzbereichs

FLUL_RMBERL-TEGELV_BE · Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Berlin-Tegel

Der Lärmschutzbereich mit seinen Schutzzonen 1 und 2 wird bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den in der Anlage 1 Abschn. I genannten Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen. In die Schutzzone 2 werden außerdem die in der Anlage 1 Abschn. II bezeichneten Gebiete einbezogen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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