§ 4

FLUL_RMLECHFV · Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Lechfeld

(1)Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist in verkleinerter Form als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt. Die topographische Karte und die Karten im Maßstab 1:5.000 sind beim Vermessungsamt Augsburg, Holbeinstraße 10, 8900 Augsburg, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.
(2)Die Karten im Maßstab 1:5.000 über den Lärmschutzbereich nach der bis zum 22. Januar 1983 und nach der bis zum 19. März 1992 geltenden Fassung dieser Verordnung bleiben an gleicher Stelle zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 FLUL_RMLECHFV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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