Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge
FLUUG · 30 Normen
- § 1Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Zweck und Gegenstand der Untersuchung
- § 4Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
- § 5Zusammenarbeit mit anderen Staaten
- § 6Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
- § 7Unterrichtung anderer Behörden
- § 8Untersuchungsstatus
- § 9Untersuchungsverfahren
- § 10Einleitung der Untersuchung
- § 11Untersuchungsbefugnisse
- § 12Unfallstelle
- § 13Freigabe der Unfallstelle und des Luftfahrzeugs
- § 14Teilnehmer am Untersuchungsverfahren
- § 15Besorgnis der Befangenheit
- § 16Nachweismittel
- § 17Anhörung vor Abschluß eines Untersuchungsberichts
- § 18Untersuchungsbericht
- § 19Sicherheitsempfehlungen
- § 20Ausländische Untersuchungsberichte
- § 21Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht
- § 22Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens
- § 23Zuständigkeit
- § 24Kostentragung
- § 25Verarbeitung von Daten
- § 26Datenübermittlung an öffentliche Stellen
- § 27Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
- § 28Flugsicherheitsarbeit
- § 29Beteiligung am Such- und Rettungsdienst
- § 30Bußgeldvorschriften
Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.