Art. 4

FMVTR1973G · Gesetz zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 25. Oktober 1973

(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 45 Nr. 3 sowie die Protokolle für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 FMVTR1973G und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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