§ 1 – Stammzertifikate

FOVDV · Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung

Die Stammzertifikate für Vermehrungsgut von 1.Saatgutquellen und Erntebeständen;
2.Mischungen;
3.Samenplantagen oder Familieneltern;
4.Klonen und Klonmischungen
müssen den aus den Anlagen 1 bis 4 ersichtlichen Mustern entsprechen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 FOVDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 1 FOVDV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.