Anlage 3 – (zu § 6 Absatz 2)

FUTTMV_1981 · Futtermittelverordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2027)
Gruppe Beschreibung
1.Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse Alle Fleischteile geschlachteter warmblütiger Landtiere, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie alle Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von Tierkörpern oder Teilen von Tierkörpern warmblütiger Landtiere
2.Milch und Molkereierzeugnisse Alle Milcherzeugnisse, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie die Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung
3.Eier und Eiererzeugnisse Alle Eiererzeugnisse, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie die Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung
4.Öle und Fette Alle tierischen und pflanzlichen Öle und Fette
5.Hefen Alle Hefen, deren Zellen abgetötet und getrocknet worden sind
6.Fisch und Fischnebenerzeugnisse Fische oder Fischteile, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie die Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung
7.Getreide Alle Arten von Getreide, ganz gleich in welcher Aufmachung, sowie die Erzeugnisse aus der Verarbeitung des Mehlkörpers
8.Gemüse Alle Arten von Gemüse und Hülsenfrüchten, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht
9.Pflanzliche Nebenerzeugnisse Nebenerzeugnisse aus der Aufbereitung pflanzlicher Erzeugnisse, insbesondere Getreide, Gemüse, Hülsenfrüchte, Ölfrüchte
10.Pflanzliche Eiweißextrakte Alle Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, deren Proteine durch ein geeignetes Verfahren auf mindestens 50 % Rohprotein, bezogen auf die Trockenmasse, angereichert sind und umstrukturiert (texturiert) sein können
11.Mineralstoffe Alle anorganischen Stoffe, die für die Tierernährung geeignet sind
12.Zucker Alle Zuckerarten
13.Früchte Alle Arten von Früchten, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht
14.Nüsse Alle Kerne von Schalenfrüchten
15.Saaten Alle Saaten, unzerkleinert oder grob gemahlen
16.Algen Alle Arten von Algen, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht
17.Weich- und Krebstiere Alle Arten von Weich- und Krebstieren, Muscheln, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie die Nebenerzeugnisse aus ihrer Verarbeitung
18.Insekten Alle Arten von Insekten in allen Entwicklungsstadien
19.Bäckereierzeugnisse Alle Erzeugnisse aus der Backwarenherstellung, insbesondere Brot, Kuchen, Kekse sowie Teigwaren

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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