Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung
FZTV · 21 Normen
- § 1Arten der Genehmigung von Fahrzeugteilen
- § 2Zulässigkeit der Bauartgenehmigung
- § 3Anträge auf Bauartgenehmigung und Prüfung
- § 4Erteilung der Bauartgenehmigung
- § 5Prüfstellen
- § 6Aufgaben der Prüfstelle
- § 7Prüfzeichen
- § 8Verwahrung und Rückgabe der Muster und Unterlagen
- § 9Übereinstimmung der Produktion
- § 10Nachträgliche Nebenbestimmungen, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Allgemeinen Bauartgenehmigung
- § 11Antrag auf Einzelgenehmigung
- § 12Prüfung durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde)
- § 13Erteilung der Einzelgenehmigung
- § 14Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Einzelgenehmigung
- § 15Bisherige Genehmigungen
- § 16Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu § 3 Abs. 2)
- Anlage 3(zu § 7 Abs. 1)
Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.