Art. 4 – In- und Außerkrafttreten, Erlass der neuen Prüfungsordnung

G_KG_NDV_10 · Zehnte Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zum Güterkraftverkehrsgesetz

(1)Artikel 1 §§ 3 bis 8 treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Im übrigen tritt diese Verordnung am 1. Juli 2000 in Kraft.
(2)
(3)Die Industrie- und Handelskammern erlassen bis zum 31. Dezember 2000 die in Artikel 1 § 4 Abs.7 dieser Verordnung genannte Prüfungsordnung.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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