§ 2 – Zulassungsvoraussetzungen

GARTENKUNDENBERPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin - Gartenbau

(1)Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis in Betrieben des Gartenbaus oder in Betrieben mit überwiegendem Absatz von Gartenbauprodukten nachweist oder
2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Landwirt/Landwirtin, Winzer/Winzerin, Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin - Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft oder Forstwirt/Forstwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in Betrieben des Gartenbaus oder in Betrieben mit überwiegendem Absatz von Gartenbauprodukten nachweist oder
3.eine mindestens sechsjährige Tätigkeit in Betrieben des Gartenbaus oder in Betrieben mit überwiegendem Absatz von Gartenbauprodukten nachweist oder
4.eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in Betrieben der Landwirtschaft, des Weinbaus oder der Hauswirtschaft - Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft oder der Forstwirtschaft und danach eine mindestens zweijährige Tätigkeit in Betrieben des Gartenbaus oder in Betrieben mit überwiegendem Absatz von Gartenbauprodukten nachweist.
(2)Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, daß er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 GARTENKUNDENBERPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 2 GARTENKUNDENBERPRV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.