Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung
GAUFZV_2017 · 11 Normen
- § 1Grundsätze der Aufzeichnungspflicht
- § 2Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen
- § 3Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen
- § 4Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation
- § 5Stammdokumentation
- § 6Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften
- § 7Schlussvorschrift
- § 8Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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