Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
GENTSV_2021 · 37 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten
- § 5Risikobewertung von Organismen
- § 6Veröffentlichung der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen
- § 7Biologische Sicherheitsmaßnahmen
- § 8Empfängerorganismen und Vektoren als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme
- § 9Grundsatz der Sicherheitseinstufung
- § 10Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen
- § 11Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Tieren und Pflanzen
- § 12Gentechnische Arbeiten zur Herstellung von hochwirksamen Toxinen
- § 13Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz
- § 14Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche
- § 15Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
- § 16Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume
- § 17Allgemeine Arbeitssicherheitsmaßnahmen
- § 18Arbeitssicherheit bei Prüfung, Wartung und Veränderung von Anlagen, Apparaturen und Einrichtungen
- § 19Anpassung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und Überwachung des Arbeitsbereiches
- § 20Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen
- § 21Unterrichtung der Beschäftigten
- § 22Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung
- § 23Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
- § 24Entsorgung von Abwässern und Abfällen ohne Vorbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
- § 25Inaktivierung von gentechnisch veränderten Organismen vor der Abwasser- oder Abfallentsorgung
- § 26Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4
- § 27Verantwortlichkeiten des Projektleiters
- § 28Sachkunde des Projektleiters
- § 29Bestellung eines Beauftragten für die Biologische Sicherheit
- § 30Sachkunde des Beauftragten für die Biologische Sicherheit
- § 31Aufgaben des Beauftragten für Biologische Sicherheit
- § 32Pflichten des Betreibers gegenüber dem Beauftragten für die Biologische Sicherheit
- § 33Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1(zu § 5 Absatz 1)
- Anlage 2(zu § 14)
- Anlage 3(zu § 15)
- Anlage 4(zu § 16)
Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.