§ 12 – Bestandteile des Auswahlverfahrens und Zweck der Bestandteile

GFWTDBWVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz

(1)Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
(2)Der schriftliche und der mündliche Teil dienen der Feststellung der Eignungsmerkmale.
(3)Der praktische Teil dient der Feststellung der Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit sowie der individuellen Trainierbarkeit.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 12 GFWTDBWVDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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