Art. 2

GGART91C_NDVTR2G · Gesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag

(1)Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt den Tag, an dem die Vorschriften des Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrags nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, im Bundesgesetzblatt bekannt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Zweite IT-Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder der IT-Staatsvertrag nach seinem § 12 Absatz 2 außer Kraft tritt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 GGART91C_NDVTR2G und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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