Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Anlage des Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG)
GGART91CVTR · 12 Normen
- § 1Einrichtung, Aufgaben, Beschlussfassung
- § 2Festlegung von IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards
- § 3Aufgaben im Bereich Verbindungsnetz
- § 4Informationsaustausch
- § 5Errichtung und Aufgaben
- § 6Trägerschaft, Dienstherrnfähigkeit, anwendbares Recht
- § 7Organe
- § 8Aufsicht
- § 9Finanzierung
- § 10Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens
- § 11Änderung, Kündigung
- § 12Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Anlage des Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG) ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.