GGKONTROLLV · Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 3107) 1. Ort der Kontrolle 2. Datum 3. Zeit ................................. ................ ............... 4. Nationalitätskennzeichen und Zulassungsnummer des Fahrzeugs ..................... 5. Nationalitätskennzeichen und Zulassungsnummer des Anhängers/ Sattelanhängers ..................... 6. Transportunternehmen/Anschrift ..................... 7. Fahrer/Beifahrer ..................... 8. Absender, Anschrift, Verladeort 1), 2) ..................... 9. Empfänger, Anschrift, Entladeort, 1), 2) .....................10. Gesamtmenge der Gefahrgüter je Beförderungseinheit .....................11. Höchstmenge gemäß ADR 1.1.3.6 überschritten .. Ja .. Nein12. Beförderungsart .. in loser .. Versandstück .. Tank Schüttung Dokumente an Bord13. Beförderungspapier .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht festgestellt anwendbar14. Schriftliche Weisungen .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht festgestellt anwendbar15. Bilaterale/multilaterale .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht Vereinbarung oder festgestellt anwendbar nationale Genehmigung16. Zulassungsbescheinigung für .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht Fahrzeuge festgestellt anwendbar17. Schulungsbescheinigung des .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht Fahrers festgestellt anwendbar Beförderung18. Zur Beförderung zugelassene .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht Güter festgestellt anwendbar19. Zur Beförderung der Güter .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht zugelassene Fahrzeuge festgestellt anwendbar20. Vorschriften in Bezug auf .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht das Beförderungsmittel festgestellt anwendbar (lose Schüttung, Versandstück, Tank)21. Verbot der Zusammenladung .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht festgestellt anwendbar22. Beladen, Sicherung der .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht Ladung und Handhabung 3) festgestellt anwendbar23. Austreten von Gütern oder .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht Beschädigung des festgestellt anwendbar Versandstücks 3)24. Kennzeichnung des Versand- .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht stücks nach UN und des Tanks festgestellt anwendbar nach UN/ADR/RID/IMO25. Kennzeichnung des Versand- .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht stücks (z. B. UN-Nummer) und festgestellt anwendbar Bezettelung 2) (ADR 3.3/3.4/4.1/5.2)26. Anbringen von Großzetteln .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht (Placards) auf Tank/Fahrzeug festgestellt anwendbar (ADR 5.3.1)27. Kennzeichnung von .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht Fahrzeug/Beförderungseinheit festgestellt anwendbar (orangefarbene Kennzeichnung, erwärmter Zustand) (ADR 5.3.2/5.3.3) Ausrüstung an Bord28. Allgemeine Sicherheits- .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht ausrüstung gemäß ADR festgestellt anwendbar29. Ausrüstung nach Maßgabe der .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht beförderten Güter festgestellt anwendbar30. Andere in den schriftlichen .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht Weisungen genannte Ausrüstung festgestellt anwendbar31. Feuerlöscher .. kontrolliert .. Verstoß .. nicht festgestellt anwendbar32. Gegebenenfalls schwerwiegendste Gefahren- kategorie der festgestellten .. Kategorie I .. Kategorie II .. Kategorie Verstöße III33. Bemerkungen (z. B. getroffene Maßnahmen) ........................................................................34. Behörde/Beamter, die/der die Kontrolle durchgeführt hat ........................................... -----1) Nur ausfüllen, wenn für einen Verstoß von Bedeutung.2) Bei Sammelbeförderungen unter "Bemerkungen" angeben.3) Prüfung auf sichtbare Verstöße.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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