Verordnung zur Förderung der Interoperabilität zwischen informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen
GIV · 3 Normen
- § 1Schnittstellen in informationstechnischen Systemen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung sowie in Krankenhäusern
- § 2Inkrafttreten
Verordnung zur Förderung der Interoperabilität zwischen informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.