§ 54 – Zwangsversteigerung
GKG · Gerichtskostengesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 24.06.2025 – V ZB 63/23ECLI:DE:BGH:2025:240625BVZB63.23.0
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.07.2012 – 5 E 40/12
- BFH, Beschl. v. 02.11.2010 – I E 8/10
NV: Hat das Finanzamt beim BFH eine Revision eingelegt, wird über das Vermögen des Revisionsbeklagten in der Folge ein Insolvenzverfahren eröffnet und werden schließlich nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und anschließender Rücknahme der Klage dem Revisionsbeklagten die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt, so ist der Anspruch auf die Gebühr für das Revisionsverfahren als Insolvenzforderung anzusehen. Dieser Anspruch wird deshalb von einer im Insolvenzverfahren erteilten Restschuldbefreiung erfasst .
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