§ 62 – Wertfestsetzung für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels
GKG · Gerichtskostengesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 29.03.2018 – I ZB 12/17ECLI:DE:BGH:2018:290318BIZB12.17.0
- BGH, Beschl. v. 09.02.2017 – IX ZR 142/16ECLI:DE:BGH:2017:090217BIXZR142.16.0
- BGH, Beschl. v. 19.02.2013 – II ZR 296/12
- BFH, Beschl. v. 15.10.2010 – V R 20/09
NV: Ist im Fall der anfänglichen Unzulässigkeit des Hauptrechtsmittels die Anschlussrevision von vornherein unzulässig und damit nicht von dem eingelegten Hauptrechtsmittel abhängig, sind dem Anschlussrevisionskläger die Kosten der Anschlussrevision aufzuerlegen.
- BFH, Beschl. v. 29.06.2010 – XI E 1/10
NV: Ergeht während des Revisionsverfahrens ein Umsatzsteuerjahresbescheid, der nach § 68 FGO Gegenstand des Verfahrens wird, ändert sich der kostenrechtliche Streitgegenstand erst dann, wenn das Revisionsbegehren durch Prozesserklärung an den geänderten Verfahrensgegenstand angepasst wird .
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